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AGB

Der Beherbergungsvertrag / Gastaufnahmevertrag 

 

Verehrter Gast, 

wir freuen uns über Ihren Besuch in unserer Pension im schönen Ahrtal. Wie immer geht es nicht ohne rechtliche Regelungen. Mit Ihrer Zimmerreservierung und unserer Zusage ist zwischen Ihnen und uns ein Beherbergungsvertrag / Gastaufnahmevertrag zustande gekommen 

Sollten Ihnen während Ihres aufenthaltes Mängel auffallen, bitten wir Sie diese umgehend anzuzeigen. Wir sind stets bemüht, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten.

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Gastaufnahmevertrag

 

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. Eine Zusage ist nur mit unserer Buchungsbestätigung verbindlich.

 

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrag verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen daraus. Eine einseitige Kündigung ist nicht möglich.

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3. Zu den Verpflichtungen gehören:
a. Verpflichtung des Gastwirtes ist es, das Zimmer entsprechend der Bestellung bereitzuhalten.
b. Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für die Zeit (Dauer) der Bestellung des Zimmers zu bezahlen. Nimmt ein Gast das bestellte Hotelzimmer nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarten Hotelleistung zu bezahlen, ohne das es auf den grund der Verhinderung ankommt. Dabei müssen die tatsächlichen Einsparungen des Betriebes abgesetzt werden. Kann der Gastwirt das nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig vergeben, so entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der andertweitigen erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.
c. Stornierungen ab 21 Tage bis 8 Tage vor der Anreise stellen wir Ihnen mit 50% des Zimmer-/Arrangementpreises in Rechnung. Stornierungen ab 7 Tage vor der Anreise oder Nichtanreise stellen wir Ihnen mit 80% des Zimmer-/Arrangementpreises in Rechnung.
d. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie z.B Kurtaxe. Änderungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sowie eventuelle zukünftige lokale Abgaben deren Änderung (Tourismusabgabe, Kulturförderabgabe, Kurtaxen usw.), gelten unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu Gunsten und zu Lasten des Leistungsnehmers (Gastes)

 

4. Reservierte Zimmer müssen bis spätestens 18:00 Uhr bezogen sein. Ist dies nicht geschehen, kann das Hotel über das Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde. Eine Anreise nach 21:00 Uhr ist nicht möglich.

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